Paulinchen
Brandverletzungen bei Kindern
Erhöhen Sie mit zunehmendem Alter den Anspruch an das richtige Verhalten ihres Kindes. Ab dem 6. Lebensjahr können Sie ihrem Kind den Feuerwehrnotruf anlernen. Dieser sollte nach der Flucht aus dem Brandobjekt wie folgt abgesetzt werden:
Brennende Wohnung wie gelernt verlassen.
Notruf der Feuerwehr wählen: 112
Beantwortung der sogenannten 5 W Fragen:
Wo ist es passiert ?
Was ist passiert ? (Feuer, Unfall, ...)
Wie viele verletzte Personen ?
Welche Verletzungen haben diese Personen ?
Warten auf die Rückfragen, also nicht sofort auflegen !
Wichtig: Der Notruf darf niemals aus der brennenden Wohnung abgesetzt werden. Schon 2-3 Atemzüge des giftigen Rauchgases können zur Ohnmacht oder gar zum Tode führen. Das Verlassen der betroffenen Wohnung bleibt das höchste Gebot. (Übrigens auch für Erwachsene!) Außerdem darf der Notruf nicht selbst beendet werden, dies geschieht immer durch den Einsatzbearbeiter der Leitstelle. Ebenfalls sollte ab dem 6. Lebensjahr angelernt werden, dass die übrigen Hausbewohner vor dem Feuer zu warnen sind. Die Eltern bleiben natürlich jederzeit in der Pflicht, das richtige Verhalten und den richtigen Umgang mit dem Feuer vorzuleben.
Seien Sie Vorbild und leben Sie Ihrem Kind das richtige Verhalten mit dem Feuer vor.
Fragen Sie Ihr Kind regelmäßig über das erlernte Verhalten ab.
Nutzen Sie zum Anlernen wie auch zum Abfragen Spielfiguren wie beispielsweise Puppen, Lego oder Playmobil. Lassen Sie der Fantasie der Kinder freien Lauf.
Nutzen Sie Spielzeugtelefone zum Erlernen des Notrufes.
Erkundigen Sie sich, ob Brandschutzerziehung im Kindergarten bzw. der Schule angedacht sind. Wenn nicht, fordern Sie dies mit Nachdruck und/oder schalten Sie die Elternvertretung ein und setzten Sie sich gerne mit uns in Verbindung!